Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche - auch künftige - geschäftlichen Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unserem Kunden. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
1.2. Unabhängig von der technischen Definition gilt im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden alles als "Software", was im Rahmen eines "Softwarevertrages" überlassen wird.

2. Angebote

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Anzeigen, Rundschreiben usw. enthaltenen Angebote oder zum Angebot gehörende Angaben wie technische Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Datenangaben sind unverbindlich.
2.2. Für die Richtigkeit der Angaben der Hersteller wird keine Haftung übernommen.
2.3. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

3. Auftragsbestätigung

3.1. Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein.
3.2. Die Auftragsbestätigung kann mit entsprechender Liefermöglichkeit auch mit der Rechnung zugeschickt werden.
3.3. Beanstandungen der Auftragsbestätigung sind innerhalb einer Woche nach Zugang zulässig. Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsabschluß und dem Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem Liefertermin eine Zeitspanne von mehr als 16 Wochen liegt. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3.4. Überlassung von Software und/oder Ausführung von Software-Serviceleistungen sind keine Bestätiguung.
3.5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzung sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Unsere Preise verstehen sich rein netto Büro Nürnberg. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet.
4.2. Rechnungen bezüglich Software und Software-Serviceleistungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
4.3. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Kunden erfüllt sind.
4.4. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszins der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Käufer steht kein Rückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.5. Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsziele nicht eingehalten werden oder nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt wird. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Werden die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.

5. Lieferung

5.1. Die Lieferung erfolgt ab Büro Nürnberg auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon unberührt. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu prüfen. Bei Lieferung kompletter Anlagen wird dies vom Kunden durch ein Empfangsprotokoll bestätigt.
5.2. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber für uns nicht verbindlich.
5.3. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten.
5.4. Sollte sich die Auslieferung von Waren, Software oder Dienstleistungen verzögern, so kann uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Für die Einhaltung dieser Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder Software bzw. die Erbringung der Dienstleistung.
5.5. Höhere Gewalt, Arbeitskampf, Maßnahmen und sonstige unvorhersehbaren Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können - gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten - wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerungen der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
5.6. Im Falle unseres Lieferverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche bei Kaufleuten ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei unseren leitenden Mitarbeitern oder der Firmenleitung vor.
5.7. Bei Nichtkaufleuten beschränkt sich bei Verzug oder verschuldeter nachträglicher Unmöglichkeit die Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% unseres Rechnungswertes der Ware, Software oder Dienstleistung, mit deren Lieferung oder Erbringung wir uns in Verzug befunden oder deren Lieferung oder Erbringung uns unmöglich geworden ist. Die Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat.
5.8. Sollte der Kunde bei uns bestellte bzw. in Auftrag gegebene Ware, Software oder Dienstleistungen nicht annehmen oder bei Anlieferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereit halten, befindet er sich in Zahlungsverzug.

6. Lieferung von Software

6.1. Software ist hier:
- Standardsoftware, Dokumentation und/oder Leistungsbeschreibung
- Individualsoftware für den Kunden nach Systemanalyse und/oder Pflichtenheft
- Anpassungsleistungen oder Änderungen von Software und sonstige Software-Serviceleistungen gemäß jeweils gültiger Preisliste
6.2. Standardsoftware überlassen wir dem Kunden einschließlich eines Exemplars einer Beschreibung.
6.3. Bei Individualsoftware erstellen wir Programm und Anwenderdokumentation nach Vorgabe des Kunden.
6.4. Der Kunde hat die Software unverzüglich nach Übergabe durch Unterzeichnung einer Übergabeerklärung abzunehmen. Unterzeichnet der Kunde die Übergabeerklärung nicht, so gilt die Software 2 Wochen nach tatsächlicher Übergabe als angenommen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein wesentlicher Fehler die Nutzung des Systems unmöglich macht.
6.5. Anpassungsleistungen werden entsprechend behandelt.
6.6. Der Kunde wird auf Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge zur Verfügung stellen und die Testergebnisse auswerten und überprüfen.
6.7. Der Kunde macht sämtliche Angaben, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.
6.8. Der Kunde wird uns auf Anforderung Testzeiten in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen.
6.9. Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder lückenhafter Angaben des Kunden erforderlich sind, gehen zu seinen Lasten. Das gleiche gilt für Verzögerungen.
6.10. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Pflege- und Wartungshinweise zu befolgen und insbesondere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu ersetzen. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungsfrist zu Lasten des Kunden.

7. Mängelrügen und Mängelhaftung

7.1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer zumindest grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
7.2. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Eintreffen der Ware oder Erbringen der Leistung am Bestimmungsort bei uns schriftlich und spezifiziert eingehen.
7.3. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.
7.4. Wenn ein rechtzeitig gerügter Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl auch berechtigt, den mangelhaften Gegenstand nachzubessern oder Ersatz zu liefern; der Käufer kann in diesem Fall erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandlung oder Minderung) in geltend machen.
7.5. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.
7.6. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des §459 BGB sind ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN oder andere Normen beinhaltet nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch uns, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt jedoch der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, so leisten wir auch Schadensersatz.
7.7. Für Mängelfolgeschäden haften wir nur, wenn unsere Kunden gerade durch die Zusicherung gegen derartige Mängelfolgeschäden abgesichert werden sollten.
7.8. In jedem Fall ist unsere Haftung auf das Erfüllungsinteresse beschränkt.
7.9. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dass defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns eingeschickt bzw. angeliefert werden.
Unsachgemäße Benutzung, Handhabung, sowie Lagerung von Geräten, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt.
Sollte im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.

8. Gewerbliches Schutzrecht

8.1. Soweit nichts anderes vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut worden, so hat der Kunde uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
9.2. Bei einer Verabredung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Käufer berechneten Verkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer zu. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.
9.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt.
9.4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Käufer jedoch nicht gestattet!
9.5. Der Käufer tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner und bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der Einziehung der Forderung schon jetzt sicherheitshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an.
9.6. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderung um mehr als 20%, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben.
9.7. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, dies geschieht nur treuhänderisch und auf unsere Rechnung. Die eingezogen Erlöse stehen daher uns zu und sind an uns abzuliefern.
9.8. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und die Geltendmachung unserer Rechte gegen den Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben.
9.9. Der Käufer hat uns den Zugriff oder jede Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte aulf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
9.10. Die Kosten aller Maßnahmen zur Erhaltung oder Sicherstellung unseres Eigentums trägt der Käufer.
9.11. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt, der Käufer zur Aussonderung und Herausgabe der Ware verpflichtet.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit

10.1. Erfüllungsort ist Nürnberg. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen oder damit im Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen für beide Teile nach unserer Wahl das Amtsgericht Nürnberg oder das Landgericht Coburg als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist.
10.2. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
10.3. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

K2L Nürnberg GmbH

Schillerplatz 10  Telefon 0911-32256-0
90409 Nürnberg   Telefax 0911-32256-50

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 06.04.2004.
Zuletzt geändert am 13.05.2009.